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Artikel 2 · BT-Drs. 18/2656 · S. 48
Zu Artikel 2 (Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 1 Absatz 4, § 3a Absatz 2 Satz 1, § 5 Satz 2, § 13) Die Anpassungen sind aufgrund der Umbenennung des Ministeriums erforderlich. Zu Nummer 2 (§ 4 Absatz 2, Absatz 3 und Absatz 6) a) Seit Mautstart im Jahr 2005 führt das Bundesamt für Güterverkehr auch für Mauterstattungsverlangen nach § 4 Absatz 2 (bzw. früher § 4 Absatz 1a des Autobahnmautgesetzes) i.V.m. § 21 des Bundesgebührengesetzes (bzw. früher § 21 des Verwaltungskostengesetzes) auf schriftlichen Antrag ein Erstattungsverfahren durch. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 49 – Drucksache 18/2656 Dieses Erstattungsverfahren wird bislang, anders als das Verfahren nach § 4 Absatz 5 i. V. m. § 10 Absatz 3 der LKW-Maut-Verordnung, welches dort im Detail geregelt ist, aus dem Gesetz nicht hinreichend deutlich. Dies hat zur Verunsicherung von Antragstellern beigetragen, die sich infolgedessen gehalten sahen, unmittelbar allgemeine Leistungsklage einzulegen. Zur Verbesserung der Rechtssicherheit und –klarheit soll § 4 Absatz 2 mit den neu einzufügenden Sätzen 2 bis 5 um klarstellende Aussagen zu diesem Verwaltungsverfahren ergänzt werden. Absatz 2 Satz 2 stellt klar, dass entsprechende Ansprüche durch schriftlichen Antrag bei dem Bundesamt für Güterverkehr und nicht durch allgemeine Leistungsklage geltend zu machen sind. Die Verwaltungspraxis beim Bundesamt für Güterverkehr zeigt, dass eine angemessene Sachverhaltsaufklärung in vielen Erstattungsfällen nach § 21 des Bundesgebührengesetzes nur durch eine eingehende Bearbeitung der Anträge zu erzielen ist. Zum Teil handelt es sich um sehr komplexe und umfangreiche Sachverhalte. Es ist daher zweckmäßig, zunächst eine umfassende Sachverhaltsaufklärung durch di
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 21.326 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/2656, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 176.929–198.255 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert e6e543bec66e8e55….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP