Gesetze / Bundesentschädigungsgesetz
BEG§ 28
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 7
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 06.06.2002 – IX ZR 35/02Zitiert von 1
- BGH, 19.04.2007 – IX ZB 269/05Zitiert von 3
- BGH, 06.12.2001 – IX ZB 16/01
- BSG, 30.06.2016 – B 8 SO 3/15 R(Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Einkommenseinsatz - Leistungen der russischen Rentenversicherung - Altersrente, Invalidenrente, Erhöhungsbetrag, DEMO-Leistung - Privilegierung nach § 82 Abs 3 S 3 SGB 12 - Vergleichbarkeit mit privilegierten inländischen Einkommen - Verteilung auf einen angemessenen Zeitraum)Zitiert von 18
- LG Düsseldorf, 03.12.2010 – 27 O 5/10 [E]Entschädigungsrecht: Kein Anspruch auf Zahlung einer Rente gemäß §§ 28, 29 BEG bei bestandskräftiger Verneinung der Verfolgungsbedingtheit KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- LSG NRW, 28.01.2008 – L 8 RJ 139/04Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - Altersrente - Anerkennung von Beitragszeiten - Beschäftigung im Ghetto - Beurteilung von Lebensmittelcoupons als Arbeitsentgelt - Abgrenzung zum versicherungsfreien freien Unterhalt - Kein Anspruch auf Altersrente KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 28 BEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BEG/28#abs-1 (1) Der Verfolgte hat Anspruch auf Entschädigung, wenn er an seinem Körper oder an seiner Gesundheit nicht unerheblich geschädigt worden ist. Es genügt, daß der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Schaden an Körper oder Gesundheit und der Verfolgung wahrscheinlich ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BEG/28#abs-2 (2) § 15 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BEG/28#abs-3 (3) Als unerheblich gilt eine Schädigung, die weder die geistige noch die körperliche Leistungsfähigkeit des Verfolgten nachhaltig beeinträchtigt hat und voraussichtlich auch nicht beeinträchtigen wird.