Gesetze / Bundesdatenschutzgesetz
BDSG§ 84 Strafvorschriften
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- VGH Bayern, 07.02.2023 – 16b DC 22.2489Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für Verarbeitungen personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen im Rahmen von Tätigkeiten nach § 45 Satz 1, 3 oder 4 findet § 42 entsprechende Anwendung.