Gesetze / Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts
BDNOGArt 14 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Stand: 02.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
1.
- 7.
8.
Beteiligungserklärungen des Oberbundesanwalts beim Bundesverwaltungsgericht, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes abgegeben worden sind, werden von dem Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht weiterverfolgt.