nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 14 BDNOG — Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts

Stand: 02.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

1.
- 7.
8.
Beteiligungserklärungen des Oberbundesanwalts beim Bundesverwaltungsgericht, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes abgegeben worden sind, werden von dem Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht weiterverfolgt.