Gesetze / Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
BDGBMASKDV§ 2 Dienstvorgesetzte
Dienstvorgesetzte im Sinne des Bundesdisziplinargesetzes sind
Änderungsverlauf
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25.11.2022 Ausfertigung
§ 2 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. November 2022 (BGBl. I 2111)
BGBl. 2022 I S. 2111
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04.05.2016 Ausfertigung
§ 2 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2016 (BGBl. I 1134 88)
BGBl. 2016 I S. 1134
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06.05.2015 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 2 1. 7. 2017 des Gesetzes vom 6. Mai 2015 (BGBl. I 690)
BGBl. 2015 I S. 690
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