Gesetze / Bundesdisziplinargesetz
BDG§ 21 Pflicht zur Durchführung von Ermittlungen, Ausnahmen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BDG/21#abs-1 (1) Zur Aufklärung des Sachverhalts sind die erforderlichen Ermittlungen durchzuführen. Dabei sind die belastenden, die entlastenden und die Umstände zu ermitteln, die für die Bemessung einer Disziplinarmaßnahme bedeutsam sind. Der höhere Dienstvorgesetzte und die oberste Dienstbehörde können die Ermittlungen an sich ziehen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BDG/21#abs-2 (2) Von Ermittlungen ist abzusehen, soweit der Sachverhalt auf Grund der tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im Straf- oder Bußgeldverfahren oder im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, durch das nach § 9 des Bundesbesoldungsgesetzes über den Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst entschieden worden ist, feststeht. Von Ermittlungen kann auch abgesehen werden, soweit der Sachverhalt auf sonstige Weise aufgeklärt ist, insbesondere nach der Durchführung eines anderen gesetzlich geordneten Verfahrens.
Wird zitiert von 45 Entscheidungen zu § 21 BDG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Saarland Saarlouis, 25.09.2009 – 4 K 457/08Zitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 – OVG 6 S 1.13Zitiert von 8
- OVG Niedersachsen, 10.11.2009 – 6 LD 1/09Abweisung der Disziplinarklage trotz Vorliegens eines Dienstvergehens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 37
- OVG Niedersachsen, 03.06.2008 – 6 LD 2/06Zitiert von 6
- BVerwG, 13.11.2025 – 2 A 11.24Bedeutung der beamtenrechtlichen Verschwiegenheits- und Wahrheitspflicht bei einem Beamten des BundesnachrichtendienstesZitiert von 2
- BVerwG, 02.03.2023 – 2 A 19/21Verletzung der Verschwiegenheitspflicht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; BundesnachrichtendienstZitiert von 21
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 11.06.2026 – 31 B 480/26.BDG
- BVerwG, 13.03.2026 – 2 A 7.25Disziplinarverfahren wegen unangemessener Äußerungen und sexueller Belästigung; Verstoß gegen das BeweisteilhaberechtZitiert von 4
- OVG Bremen, 18.07.2025 – 3 BD 156/25Zitiert von 2
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