Gesetze / Berufsbildungsgesetz

BBiG

§ 100 Aufsicht über das Bundesinstitut für Berufsbildung

Bund3 Fassungen

Das Bundesinstitut für Berufsbildung unterliegt, soweit in diesem Gesetz nicht weitergehende Aufsichtsbefugnisse vorgesehen sind, der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

§ 91 § 93