Gesetze / Berufsbildungsgesetz
BBiG§ 91 Organe
Stand: 30.04.2025
Die Organe des Bundesinstituts für Berufsbildung sind:
1.
der Hauptausschuss,
2.
der Präsident oder die Präsidentin.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 91 BBiG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Freiburg, 03.05.2004 – 4 K 760/04Kein Anspruch auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung einer Arzthelferin im einstweiligen Rechtsschutz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.