Gesetze / Berufsbildungsgesetz
BBiG§ 100 Aufsicht über das Bundesinstitut für Berufsbildung
Stand: 30.04.2025
Das Bundesinstitut für Berufsbildung unterliegt, soweit in diesem Gesetz nicht weitergehende Aufsichtsbefugnisse vorgesehen sind, der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.