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§ 100 BBiG 2005 — Aufsicht über das Bundesinstitut für Berufsbildung

Berufsbildungsgesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 21.05.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung unterliegt, soweit in diesem Gesetz nicht weitergehende Aufsichtsbefugnisse vorgesehen sind, der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.