§ 75 Einsichtnahme in den Umlegungsplan
Stand: 10.06.2019
Bis zur Berichtigung des Grundbuchs ist die Einsicht in den Umlegungsplan jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 75 BauGB →
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Nach Gewicht
- VG München, 30.03.2023 – M 11 K 20.275
- VG Köln, 01.09.2017 – 2 K 4709/16Zitiert von 2
- OVG NRW, 30.11.2010 – 7 A 853/09Erteilung eines planungsrechtlichen Vorbescheids; Nichteinfügen in die nähere Umgebung nach dem Maß der baulichen Nutzung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- OVG NRW, 13.11.2009 – 7 A 1236/08Kein Anspruch auf Baugenehmigung für nicht Wohnzwecken dienende Container im Geltungsbereich einer Außenbereichssatzung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
- VG Minden, 28.05.2009 – 9 K 1504/08
- OVG NRW, 24.01.2006 – 10 B 2159/05Bauaufsichtsrecht: Stützung einer Nutzungsuntersagung allein auf die formelle Illegalität KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 43
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 24.01.2006 – 10 B 2160/05Bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung allein wegen formeller Illegalität KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 75 BauGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.