Gesetze / Satzung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (Anlage des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost)
BAPostSa§ 10 Geschäftsordnungen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BAPostSa/10#abs-1 (1) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BAPostSa/10#abs-2 (2) Der Vorstand erläßt nach Beschlußfassung durch den Verwaltungsrat eine Allgemeine Geschäftsordnung für die Anstalt.