(1) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
(2) Der Vorstand erläßt nach Beschlußfassung durch den Verwaltungsrat eine Allgemeine Geschäftsordnung für die Anstalt.
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(1) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
(2) Der Vorstand erläßt nach Beschlußfassung durch den Verwaltungsrat eine Allgemeine Geschäftsordnung für die Anstalt.