Gesetze / Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung
BüroMKfAusbV§ 9 Prüfungsbereich des Teiles 1
Stand: 01.08.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/B%C3%BCroMKfAusbV%202025/9#abs-1 (1) Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich „Informationstechnisches Büromanagement“ statt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/B%C3%BCroMKfAusbV%202025/9#abs-2 (2) Im Prüfungsbereich „Informationstechnisches Büromanagement“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, computergestützt Büro- und Beschaffungsprozesse zu organisieren und kundenorientiert zu bearbeiten. Dabei soll er nachweisen, dass er unter Anwendung von Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogrammen recherchieren, dokumentieren und kalkulieren kann.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/B%C3%BCroMKfAusbV%202025/9#abs-3 (3) Der Prüfling hat einen berufstypischen ganzheitlichen Arbeitsauftrag durchzuführen. Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/B%C3%BCroMKfAusbV%202025/9#abs-4 (4) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.