Gesetze / Börsenzulassungs-Verordnung
BörsZulV§ 49 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
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Änderungsverlauf
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16.07.2007 Ausfertigung
§ 49 aufgehoben durch Artikel 9 des Gesetzes vom 16. Juli 2007 (BGBl. I 1330)
BGBl. 2007 I S. 1330
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10.11.2006 Ausfertigung
§ 49 geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 10. November 2006 (BGBl. I 2553)
BGBl. 2006 I S. 2553
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.