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Artikel 9 · BT-Drs. 16/4028 · S. 100

Zu Artikel 9 (Änderung der Börsenzulassungs-

Zu Artikel 9 (Änderung der Börsenzulassungs-
Verordnung)
Zu Nummer 1 (Titel)
Infolge der Ersetzung der beiden gesetzlichen Marktseg-
mente „amtlicher Markt“ und „geregelter Markt“ durch den
Begriff „regulierter Markt“ im Börsengesetz war der Begriff
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 101 – Drucksache 16/4028
„amtlicher Markt“ in der gesamten Verordnung durch den
Begriff „regulierter Markt“ zu ersetzen.
Zu Nummer 2 (Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht wird den Änderungen der Vorschriften
angepasst.
Zu Nummer 3 (Überschrift Erstes Kapitel)
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung.
Zu Nummer 4 (§ 2)
Die Ersetzung des Begriffs „Zulassungsstelle“ durch „Ge-
schäftsführung“ in Absatz 4 ist Folgeänderung der Abschaf-
fung der Zulassungsstelle im Börsengesetz und der Übertra-
gung ihrer Zuständigkeit auf die Geschäftsführung.
Zu Nummer 5 (§ 9)
Neben redaktionellen Folgeänderungen zu den vorherge-
henden Nummern wird künftig bei den Regelungen über die
Zulassung von ausländischen Aktien nicht mehr auf deren
Notierung, sondern einheitlich auf deren Zulassung an ei-
nem organisierten Markt oder an einem vergleichbaren
Markt mit Sitz außerhalb der Europäischen Union und des
Europäischen Wirtschaftsraums abgestellt.
Zu Nummer 6 (§ 10)
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung.
Zu Nummer 7 und 8 (§§ 11 und 12)
Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen.
Zu Nummer 9 (§ 48)
Die Streichung ist erforderlich, da durch die Änderung von
§ 32 Abs. 6 BörsG lediglich noch überregionale Börsen-
pflichtblätter existieren und die Veröffentlichung in weite-
ren überregionalen Börsenpflichtblättern nach den gelten-
den Bestimmungen nicht untersagt ist. Ein Regelungsbedarf
ist daher nicht erkennbar.
Zu Nummer 10 (§ 49)
Die mit der Zusammenführung des amtlichen und

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.881 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/4028, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 542.117–544.998 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.62) +D1D2D3 · Prüfwert 6fd19648782838e3….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP