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Artikel 9 · BT-Drs. 16/4028 · S. 100
Zu Artikel 9 (Änderung der Börsenzulassungs-
Zu Artikel 9 (Änderung der Börsenzulassungs- Verordnung) Zu Nummer 1 (Titel) Infolge der Ersetzung der beiden gesetzlichen Marktseg- mente „amtlicher Markt“ und „geregelter Markt“ durch den Begriff „regulierter Markt“ im Börsengesetz war der Begriff Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 101 – Drucksache 16/4028 „amtlicher Markt“ in der gesamten Verordnung durch den Begriff „regulierter Markt“ zu ersetzen. Zu Nummer 2 (Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht wird den Änderungen der Vorschriften angepasst. Zu Nummer 3 (Überschrift Erstes Kapitel) Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung. Zu Nummer 4 (§ 2) Die Ersetzung des Begriffs „Zulassungsstelle“ durch „Ge- schäftsführung“ in Absatz 4 ist Folgeänderung der Abschaf- fung der Zulassungsstelle im Börsengesetz und der Übertra- gung ihrer Zuständigkeit auf die Geschäftsführung. Zu Nummer 5 (§ 9) Neben redaktionellen Folgeänderungen zu den vorherge- henden Nummern wird künftig bei den Regelungen über die Zulassung von ausländischen Aktien nicht mehr auf deren Notierung, sondern einheitlich auf deren Zulassung an ei- nem organisierten Markt oder an einem vergleichbaren Markt mit Sitz außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums abgestellt. Zu Nummer 6 (§ 10) Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung. Zu Nummer 7 und 8 (§§ 11 und 12) Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen. Zu Nummer 9 (§ 48) Die Streichung ist erforderlich, da durch die Änderung von § 32 Abs. 6 BörsG lediglich noch überregionale Börsen- pflichtblätter existieren und die Veröffentlichung in weite- ren überregionalen Börsenpflichtblättern nach den gelten- den Bestimmungen nicht untersagt ist. Ein Regelungsbedarf ist daher nicht erkennbar. Zu Nummer 10 (§ 49) Die mit der Zusammenführung des amtlichen und
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.881 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/4028, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 542.117–544.998 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.62) +D1D2D3 · Prüfwert 6fd19648782838e3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP