Gesetze / Börsenzulassungs-Verordnung
BörsZulV§ 50 Zeitpunkt der Zulassung
Stand: 10.06.2019
Die Zulassung darf frühestens an dem auf das Datum der Einreichung des Zulassungsantrags bei der Geschäftsführung folgenden Handelstag erfolgen.
Gesetze / Börsenzulassungs-Verordnung
BörsZulVStand: 10.06.2019
Die Zulassung darf frühestens an dem auf das Datum der Einreichung des Zulassungsantrags bei der Geschäftsführung folgenden Handelstag erfolgen.