Gesetze / Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
AwSV§ 3 Grundsätze
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Potsdam, 28.06.2024 – VG 16 K 542/20
- OVG Niedersachsen, 20.12.2017 – 13 KN 67/14Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen das Verbot der Errichtung und Erweiterung von Biogasanlagen in Wasserschutzgebieten KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 37
- VG Bayreuth, 22.10.2025 – B 4 S 25.866
- VG Bayreuth, 24.11.2022 – B 9 K 21.1090
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2018 – 2 M 78/18Zitiert von 2
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2018 – 1 A 10496/18Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Frankfurt (Oder), 23.10.2019 – 5 K 3514/17Zitiert von 3
- VG Trier, 10.12.2014 – 5 K 1450/14.TRZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 AwSV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AwSV/3#abs-1 (1) Nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Kapitels werden Stoffe und Gemische, mit denen in Anlagen umgegangen wird, entsprechend ihrer Gefährlichkeit als nicht wassergefährdend oder in eine der folgenden Wassergefährdungsklassen eingestuft:
klasse 1:
| schwach wassergefährdend, |
klasse 2:
| deutlich wassergefährdend, |
klasse 3:
| stark wassergefährdend. |
Die Absätze 2 bis 4 bleiben unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AwSV/3#abs-2 (2) Folgende Stoffe und Gemische gelten als allgemein wassergefährdend und werden nicht in Wassergefährdungsklassen eingestuft:
Abweichend von Satz 1 Nummer 8 ist ein festes Gemisch nicht wassergefährdend, wenn das Gemisch oder die darin enthaltenen Stoffe vom Umweltbundesamt nach § 6 Absatz 4 oder § 66 als nicht wassergefährdend im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Als nicht wassergefährdend gelten auch feste Gemische, bei denen insbesondere auf Grund ihrer Herkunft oder ihrer Zusammensetzung eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften nicht zu besorgen ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AwSV/3#abs-3 (3) Als nicht wassergefährdend gelten:
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/AwSV/3#abs-4 (4) Solange Stoffe und Gemische nicht nach Maßgabe dieses Kapitels oder nach § 66 eingestuft sind, gelten sie als stark wassergefährdend. Dies gilt nicht für Stoffe und Gemische, die unter Absatz 2 oder Absatz 3 fallen.