Gesetze / Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft
AuslInvG§ 9 Anwendung im Land Berlin
Stand: 10.06.2019
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
Änderungsverlauf
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22.12.1981 Ausfertigung
§ 9 geändert und eingefügt durch Artikel 33 des Gesetzes vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I 1523)
BGBl. 1981 I S. 1523
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