Gesetze / Aufenthaltsverordnung

AufenthV

§ 54 Zwischenstaatliche Vereinbarungen

Stand: 10.06.2019

Bund

Zwischenstaatliche Vereinbarungen über die Befreiung oder die Höhe von Gebühren werden durch die Regelungen in diesem Kapitel nicht berührt.

§ 53 § 55