Gesetze / Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung
AtZüV§ 2 Kategorien der Zuverlässigkeitsüberprüfung
Stand: 10.06.2019
Dem Umfang der Zugangsberechtigung oder der Verantwortung entsprechend wird nach Maßgabe des § 5
durchgeführt.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 2 AtZüV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Karlsruhe, 29.12.2023 – 4 K 2585/23
- BVerwG, 28.05.2013 – 1 WB 31.12Zitiert von 5
- VG Aachen, 28.10.2019 – 6 K 1526/19Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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29.11.2018 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 29. November 2018 (BGBl. I 2034; 2021 I 5261)
BGBl. 2018 I S. 2034
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.