Gesetze / Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung
AtSMV§ 12 Verhältnis zu anderen Vorschriften
Stand: 10.06.2019
Die §§ 108 bis 110 der Strahlenschutzverordnung finden im Anwendungsbereich dieser Verordnung keine Anwendung.
Änderungsverlauf
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29.11.2018 Ausfertigung
§ 12 geändert durch Artikel 18 der Verordnung vom 29. November 2018 (BGBl. I 2034)
BGBl. I S. 2034
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20.07.2001 Ausfertigung
§ 12 geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Juli 2001 (BGBl. I 1714)
BGBl. 2001 I S. 1714
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