§ 26a Sichere Drittstaaten im Sinne des Artikels 16a Absatz 2 des Grundgesetzes
Stand: 12.06.2026
Wird zitiert von 1.672
Nach Gewicht
- OVG NRW, 27.04.2015 – 9 A 1380/12.AZitiert von 8
- VG Aachen, 25.07.2007 – 8 K 1913/05.AZitiert von 2
- OVG Saarland, 25.10.2016 – 2 A 96/16Zulässigkeit der Ablehnung eines Asylantrags bei anderweitiger Schutzgewährung; Voraussetzungen einer Abschiebungsandrohung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
- BVerfG, 14.05.1996 – 2 BvR 1938/93 · Asylrecht; Sichere DrittstaatenZitiert von 618
- VG Aachen, 28.10.2015 – 8 K 468/15.AZitiert von 7
- VG Karlsruhe, 18.11.2016 – A 3 K 2297/14Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Cottbus, 16.06.2026 – VG 3 L 263/26.A
- OVG NRW, 27.05.2026 – 23 A 438/21.A
- OVG NRW, 27.05.2026 – 1 A 90/24.A
1.672 Entscheidungen zu § 26a AsylG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 26a AsylG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AsylVfG%201992/26a#abs-1 (1) Ein Ausländer, der aus einem Drittstaat im Sinne des Artikels 16a Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes eingereist ist, kann sich nicht auf Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes berufen. Er wird nicht als Asylberechtigter anerkannt. Satz 1 gilt nicht, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AsylVfG%201992/26a#abs-2 (2) Sichere Drittstaaten im Sinne des Artikels 16a Absatz 2 des Grundgesetzes sind außer den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die in Anlage I bezeichneten Staaten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AsylVfG%201992/26a#abs-3 (3) Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates, dass ein in Anlage I bezeichneter Staat nicht mehr als sicherer Drittstaat gilt, wenn Veränderungen in den rechtlichen oder politischen Verhältnissen dieses Staates die Annahme begründen, dass die in Artikel 16a Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes bezeichneten Voraussetzungen entfallen sind. Die Verordnung tritt spätestens sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.