Gesetze / Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
ArbnErfG§ 11 Vergütungsrichtlinien
Stand: 01.08.2022
Wird zitiert von 3
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- FG Münster, 27.04.2013 – 12 K 1625/12 E
- BGH, 12.11.2024 – X ZR 37/22Anspruch auf Erfindervergütung sowie Unbilligkeit der festgesetzten Vergütung - Chemische Verbrauchsmaterialien
- LG Düsseldorf, 24.04.2012 – 4a O 286/10 U.
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erläßt nach Anhörung der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer (§ 12 des Tarifvertragsgesetzes) Richtlinien über die Bemessung der Vergütung.