Gesetze / Arbeitsgerichtsgesetz
ArbGG§ 33 Errichtung und Organisation
Stand: 10.06.2019
In den Ländern werden Landesarbeitsgerichte errichtet. § 14 Abs. 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
Gesetze / Arbeitsgerichtsgesetz
ArbGGStand: 10.06.2019
In den Ländern werden Landesarbeitsgerichte errichtet. § 14 Abs. 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.