Gesetze / Landesrecht Brandenburg / AnhV · GVBl.II/02, [Nr. 03] S.99
Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Anhörung der Bürger bei Gebietsänderungen (Anhörungsverordnung - AnhV)
8 Normen · Ausgangsfassung vom 03.01.2002 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Anhörungsberechtigte
- § 3 Anhörungsbehörde; Mitwirkung
- § 4 Anhörungsgegenstand
- § 5 Anhörung durch Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme
- § 6 Versammlung der Bürger; Briefliche Befragung
- § 7 Kosten
- § 8 In-Kraft-Treten; Außer-Kraft-Treten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
05.03.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 47 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.22)
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Historischer Änderungsnachweis
23.09.2008 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 23.09.2008, Artikel 33
§ 1 geändert
GVBl. I 2008, Nr. 12, S. 202
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Historischer Änderungsnachweis
17.12.2003 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 17.12.2003, Artikel 10
§§ 5, 6 geändert
GVBl. I 2003, Nr. 16, S. 298
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).