Gesetze / Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz
AltZertG§ 5a Zertifizierung von Basisrentenverträgen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
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- OLG Frankfurt am Main, 24.03.2017 – 4 UF 249/15Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 17.06.2015 – 7 U 88/14
- OLG Frankfurt am Main, 26.08.2013 – 4 UF 113/12Zitiert von 1
- FG Niedersachsen, 25.04.2023 – 1 K 259/21Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Zertifizierungsstelle erteilt die Zertifizierung nach § 2 Abs. 3, wenn ihr die nach diesem Gesetz erforderlichen Angaben und Unterlagen vorliegen sowie die Vertragsbedingungen des Basisrentenvertrags dem § 2 Absatz 1 oder Absatz 1a sowie dem § 2a entsprechen und der Anbieter den Anforderungen des § 2 Absatz 2 entspricht.