Gesetze / Einführungsgesetz zum Aktiengesetz

AktGEG

§ 26m (zukünftig in Kraft)

Bund2 Fassungen

Für § 26m AktGEG liegt kein Text vor zum Stichtag 29.07.2022.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

§ 26l § 26n