§ 299 Ausschluß von Weisungen
Stand: 10.06.2019
Auf Grund eines Unternehmensvertrags kann der Gesellschaft nicht die Weisung erteilt werden, den Vertrag zu ändern, aufrechtzuerhalten oder zu beendigen.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 299 AktG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
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- BVerfG, 14.12.2022 – 2 BvL 7/13, 2 BvL 18/14 · Vororganschaftliche MehrabführungenZitiert von 25
- BGH, 31.05.2011 – II ZR 116/10GmbH: Stimmrecht des herrschenden Gesellschafters bei Beschlussfassung über die Kündigung eines Beherrrschungs- und Gewinnabführungsvertrages durch die beherrschte GesellschaftZitiert von 3
- BGH, 31.05.2011 – II ZR 109/10GmbH: Stimmrecht des herrschenden Gesellschafters bei Beschlussfassung über die Kündigung eines Beherrrschungs- und Gewinnabführungsvertrages durch die beherrschte GesellschaftZitiert von 20
- BayObLG, 28.05.2026 – 101 VA 68/26 e
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