Gesetze / Aktiengesetz

AktG

§ 299 Ausschluß von Weisungen

Stand: 10.06.2019

Bund5 Entscheidungen

Auf Grund eines Unternehmensvertrags kann der Gesellschaft nicht die Weisung erteilt werden, den Vertrag zu ändern, aufrechtzuerhalten oder zu beendigen.

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