§ 158 Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AktG/158#abs-1 (1) Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Posten "Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag" in Fortführung der Numerierung um die folgenden Posten zu ergänzen:
Die Angaben nach Satz 1 können auch im Anhang gemacht werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AktG/158#abs-2 (2) Von dem Ertrag aus einem Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrag ist ein vertraglich zu leistender Ausgleich für außenstehende Gesellschafter abzusetzen; übersteigt dieser den Ertrag, so ist der übersteigende Betrag unter den Aufwendungen aus Verlustübernahme auszuweisen. Andere Beträge dürfen nicht abgesetzt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AktG/158#abs-3 (3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf Aktiengesellschaften, die Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne des § 267a des Handelsgesetzbuchs sind, wenn sie von der Erleichterung nach § 275 Absatz 5 des Handelsgesetzbuchs Gebrauch machen.
Wird zitiert von 27 Entscheidungen zu § 158 AktG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 24.09.2020 – 6 U 23/19
- OLG Düsseldorf, 24.09.2020 – 6 U 137/19Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 15.07.2015 – 19 U 201/13Zitiert von 4
- BGH, 29.04.2014 – II ZR 395/12Aktiengesellschaft: Beteiligung der Genussrechtsgläubiger an Bilanzverlusten aus qualifiziert pflichtwidrigen Geschäften; Schadensersatzanspruch der Genussrechtsinhaber trotz VerlustteilnahmeZitiert von 36
- OLG Frankfurt am Main, 16.11.2011 – 19 U 12/11Zitiert von 3
- LG Düsseldorf, 21.12.2018 – 10 O 159/17Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BGH, 02.12.2021 – IX ZR 112/20Insolvenzanfechtung: Unentgeltlichkeit rechtsgrundloser Ausschüttungen im Rahmen eines Schneeballsystems
- BGH, 02.12.2021 – IX ZR 110/20Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der von einen Genussrechtsinhaber in gutem Glauben empfangenen fehlerhaften GewinnausschüttungenZitiert von 10
- BGH, 02.12.2021 – IX ZR 111/20Rückgewährklage des Insolvenzverwalters: Schenkungsanfechtung bei Zahlungen von Basisdividenden und Übergewinnbeteiligung im Rahmen eines betrügerischen Schneeballsystems: Kenntnis der Schuldnerin von fehlender LeistungspflichtZitiert von 28
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 158 AktG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.12.2012 Ausfertigung
§ 158 eingefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I 2751)
BGBl. 2012 I S. 2751
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25.05.2009 Ausfertigung
§ 158 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I 1102)
BGBl. 2009 I S. 1102
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19.12.1985 Ausfertigung
§ 158 geändert und eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 1985 (BGBl. I 2355)
BGBl. 1985 I S. 2355
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