Gesetze / Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
AgrarZahlVerpflV§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung vom 4. November 2004 (BGBl. I S. 2778), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. Januar 2014 (BAnz AT 06.01.2014 V1) geändert worden ist, außer Kraft.
Änderungsverlauf
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27.09.2018 Ausfertigung
§ 11 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. September 2018 (BGBl. BAnz AT 28.09.2018 V1)
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