Gesetze / Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz
AgrarOLkG§ 36 Verfahrensbeteiligte
Stand: 07.11.2024
An dem Verfahren vor dem zuständigen Gericht sind beteiligt:
1.
der Kläger,
2.
die Durchsetzungsbehörde,
3.
Personen und Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden und die die Durchsetzungsbehörde auf ihren Antrag zu dem Verfahren beigeladen hat.