Gesetze / Agrarstatistikgesetz
AgrStatG§ 81 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum
Stand: 16.01.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AgrStatG/81#abs-1 (1) Erhebungsmerkmale der Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben sind der Einschlag und die Einschlagsursache nach Holzarten und -sorten jeweils nach Waldeigentumsarten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AgrStatG/81#abs-2 (2) Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 ist das jeweilige Kalenderjahr.