Gesetze / Agrarstatistikgesetz

AgrStatG

§ 82 Erhebungseinheiten

Stand: 10.06.2019

Bund

Erhebungseinheiten sind Betriebe mit mindestens 20 Beschäftigten, in denen Erzeugnisse des holzbearbeitenden Gewerbes hergestellt werden. Bei Sägewerken liegt die Erhebungsgrenze bei mindestens zehn Beschäftigten.

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