Gesetze / Agrarstatistikgesetz
AgrStatG§ 82 Erhebungseinheiten
Stand: 10.06.2019
Erhebungseinheiten sind Betriebe mit mindestens 20 Beschäftigten, in denen Erzeugnisse des holzbearbeitenden Gewerbes hergestellt werden. Bei Sägewerken liegt die Erhebungsgrenze bei mindestens zehn Beschäftigten.