Gesetze / Adoptionsvermittlungsgesetz

AdVermiG

§ 8 Beginn der Adoptionspflege

Stand: 10.07.2021

Bund2 Fassungen

Das Kind darf erst dann zur Eingewöhnung bei den Adoptionsbewerbern in Pflege gegeben werden (Adoptionspflege), wenn feststeht, dass die Adoptionsbewerber für die Annahme des Kindes geeignet sind.

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