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§ 8 AdVermiG 1976 — Beginn der Adoptionspflege

Adoptionsvermittlungsgesetz

Stand: 10.07.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Kind darf erst dann zur Eingewöhnung bei den Adoptionsbewerbern in Pflege gegeben werden (Adoptionspflege), wenn feststeht, dass die Adoptionsbewerber für die Annahme des Kindes geeignet sind.