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§ 17 AZVOPol (Nordrhein-Westfalen) — Elektronisches Schichtdienstsystem

Arbeitszeitverordnung Polizei

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Behörden nutzen zur Organisation und Durchführung des Schichtdienstes ein landesweit einheitliches elektronisches System. Das Nähere regelt das für Inneres zuständige Ministerium. Es kann die Befugnis nach Satz 2 ganz oder in Teilen auf nachgeordnete Landesoberbehörden übertragen.