Gesetze / Arbeitszeitverordnung

AZV

§ 6 Dienstfreie Tage

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AZV/6?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Sonnabend, Heiligabend und Silvester sind grundsätzlich dienstfrei. Soweit dienstliche Gründe es erfordern, kann an diesen Tagen und an Sonntagen und gesetzlich anerkannten Feiertagen Dienst angeordnet werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AZV/6?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde und der oder des unmittelbaren Vorgesetzten kann die Beamtin oder der Beamte freiwillig sonnabends Dienst leisten. Die oberste Dienstbehörde kann ihre Befugnis zur Erteilung der Zustimmung auf andere Behörden übertragen.

§ 5 § 7