Gesetze / Arbeitszeitverordnung

AZV

§ 6 Dienstfreie Tage

Stand: 01.01.2021

Bund2 Fassungen3 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AZV/6#abs-1 (1) Sonnabend, Heiligabend und Silvester sind grundsätzlich dienstfrei. Soweit dienstliche Gründe es erfordern, kann an diesen Tagen und an Sonntagen und gesetzlich anerkannten Feiertagen Dienst angeordnet werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AZV/6#abs-2 (2) Mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde und der oder des unmittelbaren Vorgesetzten kann die Beamtin oder der Beamte freiwillig sonnabends Dienst leisten.

§ 5 § 7