Gesetze / Arbeitszeitverordnung
AZV§ 6 Dienstfreie Tage
Stand: 01.01.2021
Wird zitiert von 3
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- OVG NRW, 14.03.2025 – 1 B 554/24Zitiert von 2
- OVG NRW, 13.02.2025 – 1 B 16/25Zitiert von 2
- VG Potsdam, 15.09.2011 – 2 K 1609/08
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AZV/6#abs-1 (1) Sonnabend, Heiligabend und Silvester sind grundsätzlich dienstfrei. Soweit dienstliche Gründe es erfordern, kann an diesen Tagen und an Sonntagen und gesetzlich anerkannten Feiertagen Dienst angeordnet werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AZV/6#abs-2 (2) Mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde und der oder des unmittelbaren Vorgesetzten kann die Beamtin oder der Beamte freiwillig sonnabends Dienst leisten.