Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin
AWPädFortbV§ 3 Gliederung der Prüfung
Stand: 10.01.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AWP%C3%A4dFortbV/3#abs-1 (1) Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AWP%C3%A4dFortbV/3#abs-2 (2) Im Prüfungsteil „Lernprozesse und Lernbegleitung“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft:
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AWP%C3%A4dFortbV/3#abs-3 (3) Im Prüfungsteil „Planungsprozesse in der beruflichen Bildung“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft:
Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/AWP%C3%A4dFortbV/3#abs-4 (4) (weggefallen)