Gesetze / AWPädFortbV · BGBl I 2009, 2934
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin
16 Normen · ausgefertigt 21.08.2009 · letzte Änderung 10.01.2020 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 2Zulassungsvoraussetzungen
- § 3Gliederung der Prüfung
- § 4Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Lernprozesse und Lernbegleitung“
- § 5Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Planungsprozesse in der beruflichen Bildung“
- § 6Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln“
- § 7Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Lernprozesse und Lernbegleitung“
- § 8Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Planungsprozesse in der beruflichen Bildung“
- § 9Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln“
- § 10Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 11Bewerten der Prüfungsleistungen
- § 12Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 13Zeugnisse
- § 14Wiederholen der Prüfung
- § 15Übergangsregelung
- § 16Inkrafttreten
- Anlage 1(zu den §§ 11 und 12) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
- Anlage 2(zu § 13) Zeugnisinhalte
Änderungsverlauf
- 10.01.2020 — 10 Normen geändert · §§ 3, 4, 6, 10 und 6 weitere neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.