Gesetze / AWPädFortbV · BGBl I 2009, 2934

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin

16 Normen · ausgefertigt 21.08.2009 · letzte Änderung 10.01.2020 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
  3. § 2Zulassungsvoraussetzungen
  4. § 3Gliederung der Prüfung
  5. § 4Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Lernprozesse und Lernbegleitung“
  6. § 5Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Planungsprozesse in der beruflichen Bildung“
  7. § 6Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln“
  8. § 7Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Lernprozesse und Lernbegleitung“
  9. § 8Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Planungsprozesse in der beruflichen Bildung“
  10. § 9Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln“
  11. § 10Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
  12. § 11Bewerten der Prüfungsleistungen
  13. § 12Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
  14. § 13Zeugnisse
  15. § 14Wiederholen der Prüfung
  16. § 15Übergangsregelung
  17. § 16Inkrafttreten
  18. Anlage 1(zu den §§ 11 und 12) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
  19. Anlage 2(zu § 13) Zeugnisinhalte

Änderungsverlauf

  1. 10.01.2020 — 10 Normen geändert · §§ 3, 4, 6, 10 und 6 weitere neueste Änderung

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.