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§ 19 AVwSAPO (Sachsen) — Bildung der Gesamtnote

Ausbildungs- und Prüfungsordnung allgemeiner Verwaltungs- und sozialwissenschaftlicher Dienst

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Fachhochschule hat die Gesamtnote sowie bei bestandener Bachelorprüfung den ECTS-Grad und die Platznummer zu berechnen. Näheres hat die Fachhochschule durch Studien- und Prüfungsordnungen zu regeln.