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§ 1 AVwSAPO (Sachsen) — Geltungsbereich

Ausbildungs- und Prüfungsordnung allgemeiner Verwaltungs- und sozialwissenschaftlicher Dienst

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die erste Einstiegsebene der Laufbahn der Laufbahngruppe 2

1. der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit den fachlichen Schwerpunkten

a)

allgemeiner Verwaltungsdienst und

b)

digitale Verwaltung sowie

2. der Fachrichtung Gesundheit und Soziales mit dem fachlichen Schwerpunkt sozialwissenschaftlicher Dienst.