Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die erste Einstiegsebene der Laufbahn der Laufbahngruppe 2
1. der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit den fachlichen Schwerpunkten
a)
allgemeiner Verwaltungsdienst und
b)
digitale Verwaltung sowie
2. der Fachrichtung Gesundheit und Soziales mit dem fachlichen Schwerpunkt sozialwissenschaftlicher Dienst.