Gesetze / AUV · BGBl I 2012, 2349
Verordnung über die Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen
30 Normen · ausgefertigt 26.11.2012 · 60 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
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Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeines
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Antrag und Anzeigepflicht
- § 4Bemessung der Umzugskostenvergütung, berücksichtigungsfähige Kosten
- Abschnitt 2 · Erstattungsfähige Kosten
- Unterabschnitt 1 · Beförderung und Lagerung des Umzugsguts
- § 5Umzugsgut
- § 6Umzugsvolumen
- § 7Personenkraftfahrzeuge
- § 8Tiere
- § 9Zwischenlagern von Umzugsgut
- § 10Lagern von Umzugsgut
- Unterabschnitt 2 · Reisen
- § 11Wohnungsbesichtigungsreise, Umzugsabwicklungsreise
- § 12Umzugsreise
- § 13Reisegepäck
- Unterabschnitt 3 · Wohnung
- § 14Vorübergehende Unterkunft
- § 15Mietentschädigung
- § 16Wohnungsbeschaffungskosten
- § 17Technische Geräte
- Unterabschnitt 4 · Pauschalen und zusätzlicher Unterricht
- § 18Umzugspauschale
- § 19Ausstattungspauschale
- § 20Einrichtungspauschale
- § 21Pauschale für klimagerechte Kleidung
- § 22Zusätzlicher Unterricht
- Abschnitt 3 · Sonderfälle
- § 23Umzug am ausländischen Dienstort
- § 24Umzugsbeihilfe
- § 25Widerruf der Zusage der Umzugskostenvergütung
- § 26Umzugskostenvergütung bei einer Auslandsverwendung von bis zu zwei Jahren
- § 27Rückführung aus Gefährdungsgründen
- § 28Umzug bei Beendigung des Dienstverhältnisses
- Abschnitt 4 · Schlussvorschriften
- § 29Übergangsregelungen
- § 30Inkrafttreten, Außerkrafttreten