Gesetze / Antiterrordateigesetz
ATDG§ 1 Antiterrordatei
Stand: 01.07.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ATDG/1#abs-1 (1) Das Bundeskriminalamt, die in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde, die Landeskriminalämter, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst und das Zollkriminalamt (beteiligte Behörden) führen beim Bundeskriminalamt zur Erfüllung ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufgaben zur Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland eine gemeinsame standardisierte zentrale Antiterrordatei (Antiterrordatei).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ATDG/1#abs-2 (2) Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat kann, bei Landesbehörden auf Ersuchen des jeweils zuständigen Landes, durch Rechtsverordnung weitere Polizeivollzugsbehörden als beteiligte Behörden zur Teilnahme an der Antiterrordatei berechtigen, soweit
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 1 ATDG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 24.04.2013 – 1 BvR 1215/07Gemeinsame Antiterrordatei der Polizeibehörden und Nachrichtendienste in ihrer Grundstruktur verfassungsrechtlich unbedenklich, in ihrer Ausgestaltung jedoch teilweise verfassungswidrig - informationelles Trennungsprinzip verbietet grundsätzlich Datenaustausch zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten - Kreis der beteiligten Behörden nicht hinreichend bestimmt - verfassungskonforme Auslegung von § 2 S 1 Nr 2, § 10 Abs 1 ATDG geboten - Möglichkeit der Inverssuche bei merkmalsbezogener Recherche in erweiterten Grunddaten verletzt Übermaßverbot - Grenzen der Speicherung von unter Eingriff in Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG, Art 10 Abs 1 GG, Art 13 Abs 1 GG gewonnenen Daten - Fortgeltung unter bestimmten Maßgaben längstens bis 31.12.2014Zitiert von 116
- BVerfG, 10.11.2020 – 1 BvR 3214/15Erweiterte Datennutzung („Data-mining“) nach dem Antiterrordateigesetz teilweise verfassungswidrig - Fehlen hinreichend qualifizierter Eingriffsschwellen in § 6a Abs 2 ATDG verstößt gegen Übermaßverbot - Rechtssatzverfassungsbeschwerde insoweit teilweise begründetZitiert von 27
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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19.06.2020 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I 1328)
BGBl. 2020 I S. 1328
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18.12.2014 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I 2318)
BGBl. I S. 2318
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26.02.2008 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 26. Februar 2008 (BGBl. I 215)
BGBl. 2008 I S. 215
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