Gesetze / Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz
ATA-OTA-G§ 39 Nichtanwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
Stand: 01.01.2022
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz findet mit Ausnahme des § 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes keine Anwendung.
Änderungsverlauf
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24.02.2021 Ausfertigung
§ 39 geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 24. Februar 2021 (BGBl. I 274)
BGBl. 2021 I S. 274
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