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APOmD

§ 13 Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/APOmD/13#abs-1 (1) Die Lehrveranstaltungen der fachtheoretischen Ausbildung umfassen Lehrinhalte aus den Bausteinen:

Grundsätze der Ausbildung,

Verwaltungsorganisation und Arbeitsabläufe,

Recht und Rechtsanwendung,

Personalangelegenheiten,

Wirtschaft und Verwaltungswirtschaft,

Wahlpflichtfächer Recht und Sprachen,

Projekte.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/APOmD/13#abs-2 (2) Die Bausteine beinhalten die im Rahmenplan aufgeführten Module und Mindeststunden.

§ 12 § 14