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APOmD§ 13 Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/APOmD/13#abs-1 (1) Die Lehrveranstaltungen der fachtheoretischen Ausbildung umfassen Lehrinhalte aus den Bausteinen:
Grundsätze der Ausbildung,
Verwaltungsorganisation und Arbeitsabläufe,
Recht und Rechtsanwendung,
Personalangelegenheiten,
Wirtschaft und Verwaltungswirtschaft,
Wahlpflichtfächer Recht und Sprachen,
Projekte.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/APOmD/13#abs-2 (2) Die Bausteine beinhalten die im Rahmenplan aufgeführten Module und Mindeststunden.