nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 13 APOmD (Brandenburg) — Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung

Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Dienst

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Lehrveranstaltungen der fachtheoretischen Ausbildung umfassen Lehrinhalte aus den Bausteinen:

Grundsätze der Ausbildung,

Verwaltungsorganisation und Arbeitsabläufe,

Recht und Rechtsanwendung,

Personalangelegenheiten,

Wirtschaft und Verwaltungswirtschaft,

Wahlpflichtfächer Recht und Sprachen,

Projekte.

(2) Die Bausteine beinhalten die im Rahmenplan aufgeführten Module und Mindeststunden.