Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung
AO-SF§ 37 Unterrichtsorganisation in der Klasse 10
Stand: 01.08.2022
Kann aufgrund der Schülerzahl nur eine Klasse für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 gebildet werden, gestalten die Lehrkräfte den Unterricht durch Differenzierung nach den angestrebten Abschlüssen.
6. Abschnitt
Zieldifferenter Bildungsgang Geistige Entwicklung
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 37 AO-SF →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 04.06.2010 – 19 E 259/10Zitiert von 4
- VG Aachen, 05.06.2008 – 9 L 179/08
- OVG NRW, 30.07.2010 – 19 A 1759/09Zitiert von 3
- VG Düsseldorf, 03.02.2010 – 18 K 5982/09
- VG Arnsberg, 20.11.2007 – 10 L 836/07
- VG Münster, 29.08.2007 – 1 L 492/07
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 37 AO-SF zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.